Corona-Regeln



Eigenverantwortung und Empfehlungen
Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (soge- nannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.

Informationen zu Maskenpflicht und Hygieneregeln
Aktuell gilt bei uns auf dem Landgut Krumme in Velen I KEINE MASKENPFLICHT UND KEINE ZUSÄTZLICHEN HYGIENEMASSNAHMEN!
(CoronaSchVO §2: Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.) Einlass nur mit entsprechenden Nachweisen (gültige Eintrittskarte, Ausweisdokumente mit Lichtbild, eventuelle Dokumente für die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung

Beachten Sie bitte die jeweils aktuell geltenden Coronaschutzverordnungen. Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen | Land.NRW